H1-Antihistaminika blockieren kompetitiv und reversibel den H1-Rezeptor. Der H1-Rezeptor ist für die meisten "allergischen" Reaktionen von Histamin verantwortlich. Die H1-Antihistaminika der 1. Generation (Diphenhydramin usw.) blockieren unselektiv auch zentrale Rezeptoren und wirken daher sedierend. Einige wirken mangels Spezifität auch am muscarinergen Acetylcholinrezeptor und haben daher atropinartige Nebenwirkungen.
Im Gegensatz dazu weisen H1-Antihistaminika der zweiten Generation nur eine geringe sedierende Wirkung auf. Zu dieser Gruppe zählen z. B. Loratadin, sein Metabolit Desloratadin, Cetirizin und das enantiomerenreine Levocetirizin sowie Mizolastin, Ebastin und Fexofenadin. Da die physiko-chemischen Eigenschaften der H1-Antihistaminika zweiter Generation nur wenig von denen der ersten Generation abweichen, kann man die fehlende zentrale Wirkung (und damit reduzierte Sedierung) dadurch erklären, dass diese H1-Antihistaminika Substrate des P-Glykoproteins sind. Dringt eine Substanz in die Endothelzellen der Hirnkapillaren ein, so wird sie durch das P-Glykoprotein wieder in das Blut "hinausgepumpt"; die Bluthirnschranke kann nicht überwunden werden. Die anticholinergen Nebenwirkungen, die unter der Therapie mit Substanzen der ersten Generationen häufig auftreten, werden bei Substanzen der zweiten Generation wesentlich seltener gesehen, da die Affinität zum Acetylcholinrezeptor geringer ist.
Weiterhin besitzen manche H1-Antihistaminika der zweiten Generation zusätzliche Effekte, die die Wirksamkeit positiv modulieren sollen:
- Mizolastin: Hemmung der 5-Lipoxygenase (antiphlogistischer Effekt), Hemmung der Histaminfreisetzung aus Mastzellen (Mastzellstabilisator)
- Loratadin und Desloratadin: abschwellende Wirkung, Unterbindung der "Anlockung" eosinophiler Granulozyten an den Ort des allergischen Geschehens, Hemmung der Histaminfreisetzung aus Mastzellen (Mastzellstabilisator)
Klinisch gesehen unterscheiden sich die H1-Antihistaminika zweiter Generation untereinander jedoch kaum in ihrer Wirksamkeit. Dies trifft auch auf die neueren Substanzen Desloratadin und Levocetirizin zu. Die Auswahl einer Substanz sollte sich daher am Potential unerwünschter Nebenwirkungen und Interaktionen sowie am Zulassungsspektrum orientieren.